Recht der ersten Nacht
Recht der ersten Nacht
Das Recht der ersten Nacht (“jus primae noctis“) ist ein gelegentlich praktizierter mittelalterlicher Brauch, der dem Gutsherrn das Recht gab, die frischvermählte Ehefrau des Lehensmannes zu beschlafen. Das Recht der ersten Nacht konnte dem Gutsherren gegebenenfalls abgekauft werden.
Psychologische Erklärungen dafür, wie sie früher versucht wurden, sind müßig – es war einfach die Geilheit des Gutsherren, der sich auf diese Weise mit Beischläferinnen versorgte und sich dieses Recht herausnahm, ob es nun geschrieben stand oder nicht. Reichten die Frischvermählten nicht, so wurden unverheiratete Bauernmädchen zum Beischlaf aufs Schloss geholt.
Der Beischlaf mit Leibeigenen also auch das Recht zur ersten Nacht galt nicht unbedingt als Ehebruch, denn nach dem “Alten Testament” der Bibel konnte nur über der Beischlaf mit der Magd oder Sklavin eines anderen Gutsherrn gerichtet werden, nicht aber über den Beischlaf mit eigenen Bediensteten. Erst als die katholische Kirche mehr und mehr Einfluss bekam, wurden die angeblich “christlichen” Ehegrundsätze durchgesetzt. Dazu gehörte unter anderem auch, nicht mehr “zur linken Hand” heiraten zu können.
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